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08.01.2014 | Kategorie: Gesundheit , 2014 , TopNews

Vereinfachtes Prüfverfahren für Präventionskurse

Größere Transparenz und einen deutlichen Bürokratieabbau verspricht das neue Prüfverfahren für Präventionsangebote in Deutschland. Seit Beginn des Jahres wird die Bezuschussung von Präventionsangeboten nicht mehr von jeder Krankenkasse individuell, sondern von der Zentralen Prüfstellen Prävention (ZPP) geprüft.

Ab sofort soll die Prüfung im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) übernommen werden. Geprüft wird die Qualität nach § 20 Abs. 1 SGB V gemäß dem Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 und 20a SGB V“ in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die Ergebnisse sind für die kooperierenden Krankenkassen grundsätzlich anzuerkennen.  Der Kooperationsgemeinschaft gehören die Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, die hkk vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskassen vertreten durch den BKK Bachverband, der IKK classic, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, die Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an.

Zur Etablierung der Zentrale Prüfstelle Prävention wurden verschiedene Kursdatenbanken zusammengeführt. Kurse, die bereits in der Vergangenheit positiv geprüft wurden, werden auch in die Zentrale Prüfstelle Prävention mit positivem Ergebnis eingehen.

Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Prüfstelle und zur Kursprüfung im Überblick:

  • Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Kurse und Anbieter einmal, zentral, bundesweit und kostenfrei. Damit  entfallen aufwändige Doppelprüfungen.
  • Die Prüfergebnisse werden von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt und können im positiven Fall bezuschusst werden.
  • Es können ausschließlich Kursprüfungen zur Individualprävention angefragt werden. Eine Prüfung nach § 20a SGB V sowie eine Zertifizierung von Präventionsmaßnahmen im Setting-Ansatz kann nicht beantragt werden.
  • Nachdem Sie Ihre Unterlagen vollständig hochgeladen haben, erhalten Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Nachricht (Email), ob das Ergebnis der Kursprüfung positiv oder negativ (inklusive Begründung) ausgefallen ist.
  • Positiv geprüfte Kurse erhalten ein Zertifikat mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention, welches Sie sich auf dem Qualitätsportal im pdf-Format herunterladen können. Dieses Zertifikat dürfen Sie auch als Aushang in Ihren Räumen verwenden.
  • Positive und negative Prüfergebnisse sind in einer zentralen Kursdatenbank bei der Prüfstelle hinterlegt. Die beteiligten Krankenkassen greifen für die Bezuschussung von Kursen wie auch die Zentrale Prüfstelle Prävention für Kursprüfungen gleichermaßen darauf zu.
  • Durch die zentrale Kursdatenbank mit den Prüfergebnissen kann einem Versicherten von der Krankenkasse Auskunft gegeben werden, ob ein Kurs bezuschusst werden kann oder nicht.
  • Die Prüfergebnisse sind grundsätzlich bis drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung gültig bzw. bis Ablauf der Zusatzqualifikation. Danach erfolgt eine Rezertifizierung der Kurse. Jede Rezertifizierung ist wie jede Kursprüfung kostenfrei.

Für nähere Informationen erreichen Sie die Zentrale Prüfstelle Prävention unter: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de oder telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr über die Info-Hotline 0201 565 8290.