23.01.2020 | Kategorie: Bildung , Seminare/Workshops , 2020

Arbeits- und steuerrechtliche Fragen im Hochschulsport – intensiver Austausch in Bielefeld

Mehr als 45 Teilnehmende kamen Mitte Januar an der Uni Bielefeld zusammen, um sich im Verlauf eines zweitägigen Seminars mit arbeits- wie auch steuerrechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen. Verschiedene Impulsgeber und eine intensive Beteiligung der Mitwirkenden sorgten dabei für eine Mehrwert stiftende Veranstaltung.

Zur arbeitsrechtlichen Perspektive des umfangreichen Themas bot Carsten Müller, Geschäftsbereichsleiter Personal am Uniklinikum der Universität Göttingen, einen umfassenden Blick in Anstellungsverhältnisse, Personalkategorien und deren Konsequenzen an Hochschulen.

Müller stellte die möglichen Beschäftigungsverhältnisse innerhalb einer Hochschulsporteinrichtung und die Besonderheiten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder dar. Denn Müllers Einschätzung zufolge unterliegt das im Arbeitsverhältnis tätige Hochschulsport-Personal vollinhaltlich dem Tarifvertrag der Länder hinsichtlich allgemeiner Vorschriften, Arbeitszeit, Eingruppierung sowie Entgelt, Urlaub und Befristung. Um die richtige Eingruppierung der Beschäftigten vornehmen zu können, ist laut dem erfahrenen Personaler die Tätigkeits- beziehungsweise Stellenbeschreibung von großer Bedeutung.  

Sabine Stenzel, Leitung der Abteilung Haushalt und Steuern der TU Kaiserslautern sowie Thomas Woll, Leiter des Hochschulsports der TU Kaiserslautern, gaben einen Einblick in die Finanz-Prüfung des Hochschulsports der TUK durch den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz Und erläuterten insbesondere ihre Erfahrungen mit der Organisation und dem Ablauf der Prüfung.

Dr. Marc Samson-Baudisch, Leiter des Hochschulsports der Uni Bielefeld, referierte zum Abschluss des ersten Seminartages über den Ablauf, die Bewertung und die Ergebnisse der Sozialversicherungs- und Zollprüfung an der Uni Bielefeld.  

Steuerrechtliche Aspekte standen am zweiten Seminartag im Fokus. Steuerexperte Ulrich Goetze stellte hierfür zunächst den Status von Mitarbeitenden im Hochschulsport und die entsprechenden Gerichtsbarkeiten dar.

Goetze ging hier auf verschiedene Beschäftigungsformen wie beispielsweise Selbstständige, ehrenamtlich oder geringfügig Beschäftigte, Minijobber und deren spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen ein und grenzte zudem insbesondere selbständige und nicht-selbständige Arbeit voneinander ab.

Er gab Empfehlungen zur Ausgestaltung von Verträgen, um die Rechtssicherheit speziell bei der Beschäftigung von Übungsleitenden und Aufsichtspersonal zu erhöhen und verwies in diesem Zusammenhang auf die Höhe des Freibetrags und dessen Nachweis sowie die Dauer der Beschäftigung als wichtige Parameter der individuellen Vertragsgestaltung hin.

Goetze empfahl auch, bestehende Verträge zu prüfen und deren tatsächliche Umsetzung kritisch zu hinterfragen, um sich vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen. „Jeder Fall ist für sich zu betrachten und zu bewerten. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern das, was in der Praxis gelebt wird“, so Goetze zum Abschluss der Veranstaltung, die von den Teilnehmenden positiv bewertet wurde.

So bilanzierte Tim Fischer, Sprecher des Beirats Bildung und Entwicklung und Stellvertretender Leiter des Hochschulsports der Uni Hannover: „Das Seminar bot einen gelungenen Mix aus Impulsen und Interaktionsphasen. Die intensiven Diskussionen haben einmal mehr verdeutlicht, wie unterschiedlich sich die landesspezifischen Strukturvorgaben und Regelungen auf die lokalen Hochschulsportstandorte auswirken. Daher gilt unser Dank dem Team des Hochschulsports der Universität Bielefeld für die tolle Organisation.“