Um für die Universiade-Teilnahme nominiert zu werden, müssen die Athletinnen und Athleten die im Folgenden aufgeführten Nominierungsrichtlinien erfüllen. Diese teilen sich in zwei Arten von Nominierungsvoraussetzungen auf. Damit die Meldefristen des Internationalen Hochschulsportverbandes (FISU) eingehalten werden können und ein reibungsloser Ablauf der Gesamtorganisation durch die adh-Geschäftsstelle gewährleistet werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass sich alle interessierten Universiadekandidaten über das Portal des adh registrieren. Die Registrierung ist vom 23. März bis 18. Mai 2009 möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aktiven auf Vorschlag der Disziplinchefs oder Disziplinchefinnen und in Absprache mit dem zuständigen Fachverband sowie dem Bereich Leistungssport im DOSB vom Vorstand des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands nominiert.
Allgemeine Nominierungsvoraussetzungen
Die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen sind unabhängig von den einzelnen Sportarten von allen Athletinnen und Athleten zu erfüllen. Die allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen basieren auf den Vorgaben durch den internationalen Hochschulsportverband (FISU) sowie den Vereinbarungen zwischen dem adh und dem Bereich Leistungssport im DOSB.
Sportfachliche Nominierungsvoraussetzungen
Die spotrfachlichen Nominierungsvoraussetzungen dienen dazu, über die Definition aktuell zu erbringender Leistungsvorgaben die Auswahl leistungsfähiger Athletinnen und Athleten zu gewährleisten. Dabei ist es das Ziel des adh, dass nur leistungsstarke Athletinnen und Athleten, die eine berechtigte Endkampfchance (mindestens Platz acht) haben, zu internationalen Einsätzen gelangen. Weiter sollte darauf geachtet werden, möglichst junge Athletinnen und Athleten, die innerhalb ihres Fachverbandes noch nicht die nationale Spitze erreicht haben, jedoch durchaus über die entsprechende Perspektive verfügen, zu fördern und über die studentischen Wettkämpfe zu motivieren.
Neben der Repräsentanz der Bundesrepublik Deutschland sowie der Darstellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Sports ist es das vorrangige Ziel des adh, allen Athletinnen und Athleten über die Teilnahme an internationalen Studierenden-Wettkämpfe bei Universiaden und Studierenden-Weltmeisterschaften eine hervorragende Plattform zu geben, um weitere wichtige Erfahrungen in ihrer leistungssportlichen Entwicklung zu sammeln.
Die sportfachlichen Nominierungsvoraussetzungen sind von den verantwortlichen Disziplinchefinnen und Disziplinchefs in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sportfachverbänden entwickelt worden und wurden nach Rücksprache mit dem BL im DOSB vom adh-Vorstand verabschiedet.
Nominierungskriterien als PDFs zum Download
