Nach der kurzfristigen Absage von Andreas Dzaack führte Jens Kesseler die Seminarteilnehmenden an beiden Seminartagen durch das Programm. Zunächst berichtete er über den neuen Paragrafen 2b im Umsatzsteuerrecht, der voraussichtlich weitreichende Konsequenzen für gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art birgt. So sprach Kesseler in diesem Zusammenhang von einer „möglichen Zeitenwende bei der Besteuerung der öffentlichen Hand“. Ab 2021 werden gemeinnützige Betriebe gewerblicher Art bei unternehmerischen Tätigkeiten steuerlich neu bewertet.
Im Anschluss stellte Kesseler das Thema Crowdfunding vor, welches sich als ein immer stärker wachsendes und mögliches Finanzierungsmodell für Projekte und Maßnahmen verschiedenster Art herausstellt. Der hauptsächliche Unterschied zur Spende ist eine Gegenleistung, welche der Geldgebende erhält.
Den letzten Teil des Seminars bildeten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB): Diese sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung.
Die Teilnehmenden und Ausrichter zogen trotz der sehr kurzfristigen Änderung des Zeitplans ein positives Fazit von der Veranstaltung. adh-Jugend- und Bildungsreferent Benjamin Schenk zeigte sich somit sehr zufrieden: „Die vergleichsweise schwierig zu vermittelnde Thematik wurde sehr praxisnah, anschaulich und kurzweilig durch den Referenten dargestellt. Die vielen Fragen aus dem Plenum konnte Herr Kesseler stets zur vollen Zufriedenheit beantworten. Dieser intensive Austausch hat zum Erfolg des Seminars in hohem Maße beigetragen.“
Zudem richtete Schenk einen großen Dank an das ausrichtende Hochschulsportteam der Uni Mannheim, bestehend aus Charlotte Werner-Ulbricht und Christian Burgahn, welche mit viel Einsatz für eine erfolgreiche Durchführung sorgten.
