04.04.2007 | Kategorie: Archiv , 2007 ,

Zum Gedenken an den frühen Tod einer Aktivensprecherin im adh

Vor 20 Jahren starb die Mainzer Siebenkämpferin Birgit Dressel an einem toxisch-allergischen Schock. Auch Dopingmittel hatte die deutsche Meisterin eingenommen.

''Von Andreas Singler'' Vor 20 Jahren erlebte der Spitzensport im Westen Deutschlands – und damit auch der adh – seine traurigste Stunde: Am 10. April 1987 starb die Mainzer Siebenkämpferin Birgit Dressel im Alter von 26 Jahren an einem „komplexen toxisch allergischen Schock“. Zuvor hatte die gebürtige Bremerin ein tagelanges Martyrium mit immer stärker werdenden Schmerzen erlitten, bis schließlich in den Abendstunden des 10. April auf der Intensivstation der Universitätskliniken ein Multiorganversagen eintrat. Erst zuletzt hatten die behandelnden Ärzte nach tagelanger extensiver Schmerzmittelgabe eine zutreffende Diagnose – Medikamentenvergiftung – zu stellen vermocht. Der Schock, den der Tod der Sportlerin nur wenige Wochen nach einer Weltbestleistung im Stunden-Siebenkampf (im Februar 1987 / 6201 Punkte) auslöste, führte noch im gleichen Jahr zu einer Anhörung vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestags unter der Fragestellung der „Humanität im Spitzensport“. Wie die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Mainz nach dem Tod der beliebten Sportlerin ergab, hatte Birgit Dressel alleine in den letzten Monaten vor ihrem Tod mehr als 100 verschiedene Medikamente und Präparate zu sich genommen. Darunter befanden sich auch Dopingmittel in Form von anabolen Steroiden, die die Europameisterschafts-Vierte (6487 Punkte) seit Anfang 1986 auf Verschreibung ihres behandelnden Arztes Armin Klümper eingenommen hatte. Die Diplomsportlehrerin hatte darauf vertraut, dass diese unschädlich bzw. dass Schäden rückgängig zu machen waren. Jedenfalls habe sie sich dahingehend geäußert, als sie 1986 von dem Mainzer Apotheker Horst Leo Klehr, dem ehemaligen Antidopingbeauftragten des DLV und damaligen Frauenwart des Rheinhessischen Leichtathletik-Verbandes, vor den Nebenwirkungen des Hormondopings eindringlich gewarnt worden war. Wegen Schmerzen in der Lendenwirbelregion hatte sich Birgit Dressel drei Tage vor ihrem Tod in ärztliche Behandlung bei einem Mainzer Orthopäden begeben. Doch die Schmerzmittel, die der Arzt der deutschen Siebenkampfmeisterin verabreichte, verfehlten ihre Wirkung wie all die anderen Medikamente, die sie in den folgenden Tagen von immer mehr Ärzten um sie herum erhalten sollte. Nerven waren so schwer entzündet oder gar im Absterben begriffen, dass sie für schmerzstillende Mittel bereits unempfänglich geworden waren. Später versuchten Funktionäre bisweilen zu versichern, dass Birgit Dressels Tod mit Doping nichts zu tun gehabt habe. Eine genaue Ursachenzuschreibung war den Gutachtern nicht möglich gewesen. Eine überdosierte Gabe des Schmerzmittels Metamizol am Todestag wurde zwar als mitursächlich für einen Schock erkannt, der zum Multiorganversagen führte. Andererseits gingen die Sachverständigen davon aus, dass „bereits bei ihrer Einlieferung in die Universitätskliniken ein langsam anlaufendes toxisch allergisches Geschehen vorlag“. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, „dass die vorangegangene, jahrelang durchgeführte Behandlung mit den unterschiedlichen Substanzen und Arzneimitteln die Ausbildung des toxisch-allergischen Geschehens förderten“. Professor Klümper hatte seiner Patientin nach eigenen Angaben gegenüber der Polizei alleine „seit Beginn 1985 ca. 140 Injektionen verabreicht“. Klümper hatte sie mit „Behandlungen“ überzogen, die laut Gutachtern „erhebliche Nebenwirkungen und Allergien auslösen können“, darunter tierische Zellpräparate, die das Immunsystem überforderten, Kombinationspräparate oder Fremdeiweißapplikationen. Die Frage, welche Rolle Doping am Tod der Sportlerin spielte, ist abschließend nicht zu beantworten. Sie ist wohl auch nicht entscheidend, denn fest steht zumindest, dass Birgit Dressel ein Opfer verbreiteter Doping- und Manipulationsmentalität geworden ist. Der Tod der bundesdeutschen Meisterin im Siebenkampf warf ein bezeichnendes Licht auf die Realität der westdeutschen Leichtathletik der 1980er Jahre. Zum Vorschein kam ein Sittengemälde mit erschreckenden Zügen. Doping, das insbesondere in Form von Manipulation mit männlichen Sexualhormonen durchgeführt wurde, war selbst im Frauensport keine Einzelfallproblematik, sondern wahrscheinlich eher der Normalfall. Organisiert war es zusammen mit exzessivem Medikamentenmissbrauch sehr wohl häufig genug unter so genannter ärztlicher Aufsicht – und unter dem Deckmantel eines abstrusen Therapiegedankens, für den es im Regelwerk des Sports keine Entsprechung gab. So musste DLV-Verbandsarzt Armin Klümper in der polizeilichen Vernehmung zugeben, „dass Anabolika durchaus in das Therapiespektrum meines Instituts gehören“. Auch dass gemeinsam „über das Für und Wider dieser Mittel ausführlich miteinander gesprochen“ wurde, „auch im Rahmen der ganzen Mehrkampfgruppe“, erzählte Klümper den Beamten. Bezeichnend für die damalige Zeit war, dass der mittlerweile verstorbene ehemalige DLV-Präsident Eberhard Munzert – als einer der wenigen Funktionäre nachhaltig durch den Todesfall Dressel aufgerüttelt – sich zeitgleich zu seinen Bemühungen um Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings wachsenden Anfeindungen ausgesetzt sah. Kurz vor den Olympischen Spielen 1988 trat Munzert daher zurück. Vordergründig war ihm das Finanzdefizit des Verbandes von ca. 200 000 DM angekreidet worden. Obwohl das DLV-Präsidium auf Initiative von Munzert „nach hinhaltenden Abwehrkämpfen“ (Munzert) die Einführung von Trainingskontrollen beschloss, hatten es dopende Ärzte oder dopingbefürwortende Funktionäre weiterhin leichter als deren Kritiker. 1988, so erinnerte sich Eberhard Munzert, habe sein Vorgänger als DLV-Präsident, August Kirsch, in einer Präsidiumssitzung sogar die Dopingfreigabe gefordert. Und NOK-Chef Willi Daume fuhr persönlich bei Munzert vor, um diesen zur Nominierung Klümpers für das Ärzteteam bei Olympia 1988 durch den DLV zu bewegen. Munzert aber zeigte sich unbeeindruckt (Singler/Treutlein 20063). Besonders aus den Kreisen der Sportmedizin wurde der Ruf nach einer Dopingfreigabe unter ärztlicher Aufsicht nun immer lauter – die Sportler sollten so angeblich vor eigenmächtigen Dosierungen und damit verbundenen Schädigungen geschützt werden. Dafür allerdings das Beispiel Birgit Dressel herzunehmen, war widersinnig, denn sie war ja ärztlich gedopt worden, wie ihr Freund und Trainer Thomas Kohlbacher bei der polizeilichen Vernehmung angegeben und wie Klümper zumindest nicht bestritten hatte. Dennoch forderte Hartmut Krahl als Leitender Verbandsarzt des DLV in einem Schreiben „an die DLV-Ärzte“ 1988: „Entweder werden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wirksam ausgebaut, oder man bekennt sich zur medizinisch kontrollierten Einnahme von Anabolika, um breiteren Schaden zu verhüten.“ Dass sich in den 1990er Jahren dann im Bereich der Dopingkontrollen endlich etwas tat, dass ernstzunehmende Trainingskontrollen – bei denen Athleten nicht mehr durch den Verband gewarnt wurden – auch tatsächlich durchgeführt wurden, war dann neben dem Fall der Mauer 1989 wohl eher dem weltweiten Aufsehen geschuldet, den der Dopingskandal um den kanadischen Sprintweltrekordler Ben Johnson bei den Olympischen Spielen in Seoul 1988 verursacht hatte, als dem Todesfall Birgit Dressel. Aus ihm hatte der Sport anscheinend kaum gelernt. Und institutionelle Skandale wie die fahrlässige Behandlung von massenhaft nicht anzutreffenden Athleten durch die IAAF vor fünf Jahren oder im deutschen Sport in jüngster Zeit zeigen im neuen Jahrtausend erneut, dass kein Erfolg in der Dopingbekämpfung für die Ewigkeit gemacht ist. Insofern bleibt der Tod von Brigit Dressel ein Mahnmal für mehr Engagement im Kampf gegen Doping.