Pro Semester können bis zu 230 besonders engagierte ehrenamtliche Funktionsträger hessischer Organisationen und bis zu 70 hessische Spitzensportler, die an einer hessischen Hochschule studieren und Studienbeiträge entrichten, ein Stipendium in Höhe von 500 Euro erhalten. Für die Stipendienregelung seien Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Für den Bereich des Ehrenamtes gilt für die Vergabe eines Stipendiums als Voraussetzung die Ausübung einer ehrenamtlichen Funktionsstelle von besonderer landesweiter Bedeutung in einer der nachfolgend genannten Organisationen seit mindestens einem halben Jahr. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die nachfolgend genannten Organisationen, die dem Land unter Beachtung des obigen Kriteriums jeweils die genannte Zahl an Studierenden benennen können: Hessischer Jugendring 80 Landesfeuerwehrverband Hessen 50 ''Landessportbund Hessen 40'' Evangelische Kirche 18 Katholische Kirche 18 Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen 4 Arbeiter-Samariter-Bund LV Hessen 2 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. LV Hessen e.V. 2 Deutsches Rotes Kreuz LV Hessen 10 Johanniter Unfallhilfe LV Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar 2 Malteser Hilfsdienst Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 2 Technisches Hilfswerk LV Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 2 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die an einer hessischen Hochschule studieren, können ein Stipendium erhalten, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Hessen haben, für einen hessischen Verein starten und dem A-, B-, C- oder DC-Kader angehören. Behinderte Leistungssportlerinnen und Leistungssportler werden ausdrücklich einbezogen. Der Gutachterausschuss der Stiftung Sporthilfe Hessen und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport treffen die Auswahlentscheidung. Die Vergabe der Stipendien ist jeweils für die Dauer der Regelstudienzeit vorgesehen. Während dieses Zeitraums ist das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für jedes Semester erneut nachzuweisen. Weitere Infos: [[www.studienbeitraege.hessen.de]]