Unter der Headline - Besteuerung von Hochschulsporteinrichtungen und -angeboten und Haftung im Hochschulsport - trafen sich in Leipzig 32 Vertreterinnen und Vertreter des Hochschulsports sowie Personen aus der Finanzabteilung der Hochschulen bundesweit, um von Fachleuten zu lernen. Auf der Basis, dass der Hochschulsport kein Verein im üblichen Sinne ist, sondern gesetzliche bzw. hoheitliche Aufgaben erfüllt wird davon ausgegangen, dass er nicht dem steuerbaren Bereich innerhalb der Hochschulen zuzuordnen ist. Tritt er aber mit seinen Angeboten wie z. B. einem Fitnessstudio, Vermietungen von Tennis- und Golfanlage und oder ähnlichen Angeboten in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen, am Markt operierenden Einrichtungen, könnte er als Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingestuft werden. Hierüber müssen sich die Hochschulsporteinrichtungen bewusst sein und in enger Abstimmung mit den sie tragenden Hochschulen handeln. Die Anwesenden wurden zu Beginn der Arbeitstagung in die steuerlichen Sphären der Hochschule durch einen Steuerberater eingeführt, um anschließend in den ersten großen Themenblock des Betriebes gewerblicher Art bzw. des gemeinnützigen Betriebes gewerblicher Art intensiv einzusteigen. Einen weiteren Themenblock bildete die ertragsteuerlicher sowie umsatzsteuerlicher Würdigung von Hochschulsporteinrichtungen bzw. –angeboten (Sportkurse, Reisen, etc.), um einen gangbaren Lösungs- und Handlungsansatz für den Hochschulsport zu erarbeiten. Darunter fiel auch die Klärung der Frage, welche Steuerarten den Hochschulsport betreffen können und der Möglichkeiten des Wettbewerbsrechts und ableitbarer steuerlicher Anforderungen. Diesbezüglich wurden die einzelnen Steuerarten noch einmal in Gänze vorgestellt und den Teilnehmenden vereinfachte Prüfschemen an die Hand gegeben. Den letzten großen Themenblock in Bezug auf die steuerliche Bewertung bildete das Sponsoring. Die letzte Stunde wurde genutzt, um unter fachlicher Anleitung eines Rechtsanwaltes rechtliche Fragen zu Verwertungsrechten und der Zahlung von GEMA-Gebühren, sowie zu Haftungsfragen im Hochschulsportbetrieb zu klären. Beide Referenten boten den Teilnehmenden einen hochinteressanten Schulungstag. Deutlich wurde jedoch, dass ein einziger Tag für diese Fülle von Stoff nicht ausreicht. Eine Folge-veranstaltung ist bereits im Wintersemester eingeplant. Gez. Inken Behrens (Jugend- und Bildungsreferentin)