Bis zum Wintersemester 2007/08 werden in bis zu acht Bundesländern allgemeine Studiengebühren eingeführt. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg steht den Hochschulen dieses neue Finanzierungsinstrument bereits Ende des Jahres zur Verfügung, während Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein in den folgenden Semestern nachziehen werden. ((deutschlandkarte_allg.studi.gif;Aktuelle Studiengebührensituation in den Ländern)) Auch in Hessen werden Studiengebühren eingeführt, allerdings ist auf Grund einer notwendigen Anpassung der Landesverfassung der genaue Einführungszeitpunkt noch nicht festgelegt worden. Alle übrigen Länder verzichten zunächst für geraume Zeit auf allgemeine Studiengebühren, so dass in Deutschland im Hinblick auf diesen Sachverhalt ein deutliches Ost-West-Gefälle erkennbar wird. adh-Generalsekretär Olaf Tabor informierte am 15. März 2006 die Bundespolitiker über den aktuellen Stand und zeigte gleichzeitig Wege für ein sachgerechtes und lösungsorientiertes Umgehen mit der Problematik 'Studiengebühren und Spitzensport' auf. Aus den Rückmeldungen der Sportausschussmitglieder wurde die parteiübergreifende Auffassung deutlich, dass Lösungsansätze für eine finanzielle Entlastung der studierenden Kaderathleten unbedingt erforderlich sind, um die Alternative Studium parallel zu einer Spitzensportkarriere weiterhin attraktiv zu halten und damit sowohl eine soziale Absicherung der Athletinnen und Athleten als auch eine wichtige Säule des Hochleistungssport vor allem im Bereich der Sommersportarten dauerhaft zu erhalten. Tabor machte in seinen Erläuterungen zu spezifischen Fördermodellen im Hinblick auf eine finanzielle Entlastung studierender Kaderathleten deutlich, dass aus Sicht des adh in den betroffen Bundesländern eine übergreifende Lösung auf Landesebene, bei der der Spitzensport als Ausnahmetatbestand für den Erlass oder die Reduzierung von Studiengebühren (beispielsweise als Teil der Begabtenförderung) in der Landesgesetzgebung festgeschrieben wird. Vorbild für dieses Modell könnte das erfolgreiche und in der Praxis bereits bewährte Prinzip der Studienkontenregelung in NRW sein, so dass - analog übertragen - Kaderathletinnen und -athleten während der Zugehörigkeit zu einem Bundeskader als Kompensation für ihr überdurchschnittliches Engagement im Dienste der Bundesrepublik und als Nachteilsausgleich gegenüber nicht Spitzensport treibenden Kommilitonen einen Studiengebührenerlass von 50% bekämen. Hintergrund dieser hälftigen Gebührenreduzierung ist die statistisch belegte Erkenntnis, dass Kaderathleten aufgrund der Mehrbelastung aus Spitzensport und Studium im Durchschnitt doppelt so lange studieren müssen und damit nicht unerhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Als weiteres Modell stellte der Generalsekretär ein standortspezifisches Konzept vor, dass er aber ausdrücklich als Alternative für den Fall verstanden wissen wollte, dass eine landesweite Lösung nicht realisierbar ist. Durch Ermächtigung der Landesregierung wäre es beispielsweise denkbar, dass die Hochschulen über Art und Umfang einer Förderung und Entlastung selbst entscheiden können. Nachteile der in NRW präferierten Regelung sind die notwendigen Einzelfallprüfungen und die zu erwartende Vielzahl standortspezifischer Lösungen, die Unübersichtlichkeit und schlechte Kommunizierbarkeit gegenüber den Athleten und die Wettbewerbsverzerrung bei den Hochschulen, weil nur ein Teil der Hochschulen von der Studiengebühreneinführung betroffen ist. Angesichts der großen Anzahl betroffener Kaderathletinnen und -athleten können Studienstipendien und -beihilfen nach Ansicht Tabors lediglich unterstützende Funktion für die zuvor augeführten Lösungsansätze haben, da es unrealistisch erscheint, für eine Größenordnung von ca. 400-600 studierenden Kaderathleten extern finanzierte Stipendien zur Verfügung zu stellen. In Ergänzung zu beispielsweise einem landesweiten Modell könnten diese Unterstützungsmaßnahmen aber hervorragend als leistungsorientierte Anreizoptionen eingesetzt werden. Angesichts des aktuell bestehenden Handlungsbedarfs in den Bundesländern, die Studiengebühren zum Wintersemester 2006/07 planen, kam die Anhörung zu einem günstigen Zeitpunkt, weil sich die Landesregierungen noch im Prozess der Meinungsbildung zum genannten Sachverhalt befinden. Obgleich die abschließenden Entscheidungen in den ersten drei Ländern unmittelbar bevorstehen, können entsprechende Anregungen aus dem Bundestagssportausschuss durchaus noch eine richtungweisende Funktion haben. Der Vorsitzende des Sportausschusses, Dr. Peter Dankert, stellte angesichts der geschilderten Sachverhalte in Aussicht, dass das Gremium eine unterstützende Erklärung zur Studiengebührenproblematik für Spitzenathleten abgeben werde, um einen zusätzlichen Impuls an die Länder zu senden, ihre Entscheidungen auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von studierenden Kaderathleten zu treffen. Gleichzeitig bat Tabor die aus den Bundesländern mit klarer Absicht zur Einführung von Studiengebühren stammenden Ausschussmitglieder um Unterstützung bei der Sensibilisierung der zuständigen Landespolitiker für die Belange und Erfordernisse der Spitzensportler. Er bot in diesem Zusammenhang die Unterstützung des adh bei der inhaltlichen Zuarbeit und bei der Koordination begleitender Maßnahmen im Hinblick auf seine Partnerorganisationen aus dem Sport und der Bildung an.