Der mitberatendende Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie der Sportausschuss des Landtags stimmten am 11. April 2005 dem Antrag der Landesregierung zu, den „Hochschulsport als unverzichtbaren Bestandteil des Leistungsprofils der Hochschulen in NRW“ noch einmal nachdrücklich politisch zu untermauern. Vorausgegangen war eine Mahnung des Landesrechnungshofes, die den Hochschulsport gänzlich in Frage gestellt hatte. Diese wurde in Gänze zurückgewiesen. Unter anderem stellt der Landtag fest, „..., dass der Hochschulsport einen unverzichtbaren Bestandteil der Förderung gesundheitlicher , sozialer, kultureller und persönlichkeitsbildender Aufgaben der Hochschulen darstellt. Durch den Hochschulsport wird die Gewinnung sozialer Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Leistungswille und Verantwortungsbewusstsein gestärkt. Er trägt darüber hinaus in Zeiten eines sich verschärfenden weltweiten Wettbewerbs der Hochschulen untereinander zur Profilbildung der Hochschulen Nordrhein-Westfalens bei. ...“. Für den Vorsitzenden der Landeskonferenz Hochschulsport, Michael Fahlenbock (Bergische Universität Wuppertal), wurde mit dieser weiteren politischen Legitimation des Hochschulsports in NRW durch den Landtag eine ganz wichtige sportpolitische Entscheidung getroffen, die nicht nur landesweit, sondern auch bundesweit richtungsweisend sei. Nun könne dort weitergemacht werden, wo der Hochschulsport in NRW nach dem erfolgreichen „Jahr des Hochschulsport 2003“ aufgehört habe.