02.02.2006 | Kategorie: Archiv , 2006 ,

NRW: Studierende Spitzensportler künftig von Studiengebühren befreit?

Der LandesSportBundes NRW und die Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport hat eine gemeinsame Erklärung und Empfehlung an die Landesregierung bezüglich der Situation studierender Spitzensportler herausgegeben. Detaillierte Informationen können Sie hier nachlesen.

Im Juli 2005 ist eine Arbeitsgruppe des „Sportpolitischen Lenkungsgremiums“ der NRW Olympiastützpunkte zur „Dualen Karriere - Studium und Spitzensport“ eingesetzt worden, in der Vertreter des LandesSportbundes (LSB), der Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport (LK NRW), des Innenministeriums und der Olympiastützpunkte NRW mitarbeiten. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, auf allen Handlungsebenen künftig verlässliche Strukturen für die Athletinnen und Athleten so bereit zu stellen, dass diese Studium und Spitzensport besser miteinander vereinbaren können. Dabei geht es um den Ausgleich der Doppelbelastung von Studium und Spitzensportkarriere, den sogenannten Nachteilsausgleich. Eine Vielzahl von Problemen und Handlungsfeldern sind in der Zwischenzeit erarbeitet worden und sollen in einem Handlungsleitfaden für die Sportlerinnen und Sportler umgesetzt werden, so dass beide Anforderungen - Spitzensportkarriere und akademische Berufsplanung - besser miteinander in Einklang zu bringen sind. Ein gravierendes Problem, das sowohl vom Präsidium des LSB, vom Landesausschuss Leistungssport im LSB und dem Vorstand der LK NRW als auch von der Arbeitsgruppe übereinstimmend gesehen wird, sind die angekündigten Studienbeiträge in NRW. Dabei wird berechtigterweise befürchtet, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen in Verbindung mit der in der Regel längeren Studiendauer bei den Spitzensportlerinnen und Spitzensportler dazu führen können, dass Spitzensportkarrieren zugunsten der Berufsausbildung abgebrochen werden. Dies hätte sehr negative Folgen für die gesamte Spitzensportsituation in NRW. Es muss auch damit gerechnet werden, dass studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in andere Bundesländer abwandern, die keine Studiengebühren planen bzw. andere Modelle des Nachteilsausgleichs umsetzen. Derzeit studieren etwa 400 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (A-, B- und C-Kader Athletinnen und Athleten) an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Bei den olympischen Spielen 2004 in Athen waren über 30% des deutschen Teams Studierende. In diesem Zusammenhang und mit Blick auf ein effektives Fördersystem wies der damalige Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz NRW, Professor Dr. Dieter Timmermann, beim 20. Internationalen Workshop „Talentsuche und Talentförderung“ im Mai 2005 in Gelsenkirchen bei seinem vielbeachteten Hauptvortrag auf die Notwendigkeit hin, dass Bemühungen um ein solches Fördersystem dringend geboten seien. Deutschland schneide im internationalen Vergleich zur Unterstützung von studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern unter den bedeutendsten Sportnationen mangelhaft ab. Er verwies auf umfangreiche Studien, in denen nachgewiesen werde, dass die anderen Nationen während des Studiums effektiver und erfolgreicher im Hinblick auf eine Absicherung des Studienerfolges und damit der Zukunftssicherung seien. Timmermann forderte hier, angeregt durch die besser funktionierenden Fördersysteme anderer Nationen, eine flächendeckende, verbindliche Lösung für unsere Spitzensportlerinnen und Sportler, die sich im Spannungsfeld zwischen Leistungssportkarrieren, akademischer Ausbildung und persönlicher Zukunftssicherung bewegten. Das Präsidium des LandesSportBundes NRW und der Vorstand der Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport würden es außerordentlich begrüßen, wenn die Mitglieder des Landtages NRW in den jetzt begonnenen parlamentarischen Beratungen diesen, für die Zukunft des Spitzensports so wichtigen Aspekt angemessen würdigen und die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler von der Bezahlung von Studienbeiträgen freistellen würden. Die nachgelagerte Rückzahlung von Studienbeiträgen ist für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, deren Gesamtstudiendauer in der Regel wegen der Doppelbelastung schon sehr lang ist, eine unzumutbare zusätzliche Belastung. Neben diesem zeitlichen Nachteil durch die geradezu zwangsläufig längere Studiendauer – bedingt durch Spitzensportbelastungen – und die damit verbundenen höheren Studiengesamtkosten, würde dann auch noch die Rückzahlungen von Studienbeiträgen hinzu kommen und den ohnehin späten Berufsstart zusätzlich erschweren. Die von der Landesregierung vorgesehene Ermächtigung der Universitäten, auf Studienbeiträge bei Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zu verzichten, be­deutet eine in jedem Fall uneinheitliche und ausgesprochen schwierig zu handhabende Situation und dürfte nach unserer derzeitigen Einschätzung nur geringen Erfolg haben. Wir favorisieren deshalb eine NRW-weite einheitliche Lösung. LandesSportBundes NRW Walter Schneeloch Der Präsident Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport Michael Fahlenbock Vorsitzender Quelle: Landeskonferenz NWR für den Hochschulsport [[http://www.hochschulsport-nrw.de/index.html;Weitere Informationen]]