Ziel der Kooperationsvereinbarung, der bereits über 100 Hochschulen bundesweit beigetreten sind, ist es, konkrete Maßnahmen umzusetzen, die die besondere Lebenssituation der studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler berücksichtigen.
Diese Maßnahmen sollen Benachteiligungen verhindern, die sich auf Grund des leistungssportlichen Engagements beim Zugang zum Studium, während des Studiums und beim anschließenden Übergang in die Berufswelt ergeben. Zu ihnen zählen etwa das Bereitstellen von persönlichen Mentorinnen oder Mentoren, die die Athletinnen und Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen und nicht zuletzt die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung. So können, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen, zum Beispiel Urlaubssemester für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen gewährt, Anwesenheitszeiten flexibilisiert sowie Abgabe- und Prüfungstermine individualisiert werden. Zu den möglichen Leistungen des Akademischen Förderungswerkes gehören weiterhin Hilfen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung für die Spitzensportlerinnen und –sportler.
Die Hochschule Bochum freut sich jetzt auf Spitzensportlerinnen und –sportler, die sich bei der Wahl ihres Studienplatzes vom Olympiastützpunkt Westfalen eines ihrer zahlreichen Studienangebote empfehlen lassen.
