Der adh begrüßt den Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung in NRW, in dem der Allgemeine Hochschulsport als unabdingbare und originäre Aufgabe der nordrhein-westfälischen Hochschulen festgelegt wird . Nachdem der Landesrechnungshof den Hochschulsport vorher gänzlich in Frage gestellt hatte, hat das Ministerium jetzt eine klare Aussage getroffen: „Der Hochschulsport stellt einen unverzichtbaren Bestandteil und ein Leistungsmerkmal des nordrhein-westfälischen Hochschullebens dar.“ Die Hochschulen sind zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Hochschulsports aufgefordert. Damit liegt die Detailregelung der Ausstattung und Finanzierung des Hochschulsports in den Händen der einzelnen Hochschulen.