17.12.2004 | Kategorie: Archiv , 2004 ,

Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung in NRW stärkt den Hochschulsport

Der Allgemeine Hochschulsport in NRW wurde jetzt durch einen Erlass als unabdingbare und originäre Aufgabe der Hochschulen festgelegt.

Der adh begrüßt den Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung in NRW, in dem der Allgemeine Hochschulsport als unabdingbare und originäre Aufgabe der nordrhein-westfälischen Hochschulen festgelegt wird . Nachdem der Landesrechnungshof den Hochschulsport vorher gänzlich in Frage gestellt hatte, hat das Ministerium jetzt eine klare Aussage getroffen: „Der Hochschulsport stellt einen unverzichtbaren Bestandteil und ein Leistungsmerkmal des nordrhein-westfälischen Hochschullebens dar.“ Die Hochschulen sind zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Hochschulsports aufgefordert. Damit liegt die Detailregelung der Ausstattung und Finanzierung des Hochschulsports in den Händen der einzelnen Hochschulen.