22.03.2006 | Kategorie: Archiv , 2006 ,

AT Besteuerung von hochschuleigenen Einrichtungen und Angeboten

Bei der Arbeitstagung im Sommersemester 2006 wird u. a. geklärt, unter welchen Umständen Hochschulsport-Angebote steuerpflichtig sind. Zahlreiche Beispiele und Problemdiskussionen sollen die Arbeit vor Ort diesbezüglich erleichtern. Noch sind Plätze frei, Meldeschluss ist der 05. Mai 2006.

Am 31. Mai 2006 findet in Leipzig die Arbeitstagung 'Besteuerung von hochschuleigenen Einrichtungen und Angeboten' statt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 05. Mai 2006 möglich. Der Hochschulsport ist kein Verein im üblichen Sinn, sondern erfüllt gesetzliche bzw. hoheitliche Aufgaben. Tritt er mit seinen Angeboten wie z. B. einem Fitness-Studio, der Vermietungen von Tennis- und Golfanlagen oder ähnlichen Angeboten in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Einrichtungen, könnte er als Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingestuft werden. Hierauf müssen die Hochschulsporteinrichtungen in enger Abstimmung mit den sie tragenden Hochschulen reagieren. Klärungen der Frage, welche Steuerarten den Hochschulsport betreffen können, wann ein BgA vorliegen kann, Möglichkeiten des Wettbewerbsrechts und ableitbare steuerliche Anforderungen stehen im Mittelpunkt der Seminarinhalte und Problemdiskussionen. -Zielgruppe: Hochschulsportleitende -Referenten: Jens Kesseler (Steuerfachmann), Hendrik Pusch (Rechtsanwalt) -Kosten: € 60,- (€ 30,- ohne ÜN) -Meldeschluss: 05.05.2006