Europäische Hochschulmeisterschaften (EUC) und European Universities Games (EUG)

Der Europäische Hochschulsportverband, European University Sports Association (EUSA), bietet Hochschulen in Europa zahlreiche internationale Wettkampfvergleiche und Meisterschaften an. Die Qualifikation der Hochschulteams und Einzelstartenden erfolgt bei den nationalen Hochschulmeisterschaften der jeweiligen Sportart. Zumeist qualifiziert sich das Siegerteam zur Teilnahme an den Europäischen Wettbewerben des Folgejahres.

Ab 2012 werden in den ungeraden Jahren für jede Sportart einzelne Europäische Hochschulmeisterschaften (EUC) ausgetragen. In den geraden Jahren finden dann zentral an einem Ort die EUSA-Games (EUG) statt und dort werden Wettkämpfe in mehreren verschiedenen Sportarten durchgeführt.

Die Wettbewerbe der EUSA bieten Hochschulen eine großartige Möglichkeit, sich auf internationalem Wettkampfparkett zu präsentieren, denn im Gegensatz zu Studierenden-Weltmeisterschaften und FISU Games (ehemals Universiaden) werden keine Nationalteams gebildet, die Deutschland repräsentieren, sondern die Aktiven verbleiben in ihrem Hochschulteam und vertreten in erster Linie ihre Hochschule.

Eine Übersicht über die Austragungsorte und die Medaillenlisten gibt es auf Wikipedia.

 

Hintergrundinfos zur EUSA

Der Verband EUSA wurde im Jahr 1999 von 25 nationalen Hochschulsportverbänden in Wien gegründet, heute umfasst er 47 Mitgliedsnationen. 2001 startete die EUSA mit gerade mal zwei Europäischen Hochschulmeisterschaften ihr Wettkampfprogramm. Mittlerweile ist die Veranstaltungsliste auf über 20 Meisterschaften angewachsen.

Ursprünglich waren die EUSA-Games und die Europäischen Hochschulmeisterschaften vor allem für Mannschaftssportarten vorgesehen. Im Laufe der Zeit fanden aber auch immer mehr Einzelsportarten wie Taekwondo, Judo, Karate oder Schwimmen in das Wettkampfprogramm der EUSA.

Weitere Informationen können Sie der EUSA-Website entnehmen.

Qualifikation

Die Qualifikation zu den Europäischen Wettbewerben erfolgt in der Regel bei der DHM des Vorjahres. Das Vorrecht zur Meldung und damit das Erststartrecht haben die jeweilige Deutsche Hochschulmeisterin bzw. der Deutsche Hochschulmeister des vergangenen Jahres. Zweit- oder Drittplatzierte Hochschulen können im Ausnahmefall melden bzw. teilnehmen. Dies ist unter folgenden Umständen möglich:

  1. Verzicht von Hochschulmeisterin oder -meister
  2. Zugeständnis zusätzlicher Startplätze durch die EUSA bzw. Ausrichter

Startberechtigt ist laut EUSA-Reglement nur ein Team pro Nation. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt ausschließlich über die EUSA.

Meldeverfahren

Das Meldeverfahren der EUSA durchläuft insgesamt drei Stufen. Ca. 6 Monate vor der Veranstaltung ist die Deadline für die erste Meldung, der sogenannten General Entry. Durch den General Entry werden alle Hochschulteams durch den adh gemeldet. Die Regularien der EUSA sehen an dieser Stelle ein Deposit in Höhe von 3000 € für die Mannschaftssportarten wie Basketball, Handball, Fußball, Futsal, Rugby und Volleyball und ein Deposit in Höhe von 600-1000 € für die Kleinteams sowie 300 € für die Individualsportarten  durch die teilnehmende Hochschule vor. Dieses Deposit ist eine Kaution und dient sowohl Ausrichter als auch der EUSA als Sicherheit, dass gemeldete Mannschaften auch tatsächlich teilnehmen werden. Der Betrag wird später mit den Teilnahmegebühren verrechnet.

Die nächste Meldung (Quantitative Entry) wird ca. 3 Monate vor der Veranstaltung fällig. In dieser benötigt der Ausrichter Informationen zur Größe des Teams, Anzahl der begleitenden Betreuerinnen und Betreuer sowie Reisedaten. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Anzahlung von 50% des fälligen Participation Fees fällig.

Eine detaillierte Namensliste aller Delegationsmitglieder wird im letzten Schritt, bei der sogenannten Individual Entry abgefragt. Diese Information ist dem Ausrichter ca. 1 Monat vor Beginn der Meisterschaft durch die teilnehmende Hochschule mitzuteilen.

Kosten

Die Entsendekosten setzen sich aus vier Teilen zusammen:
1. Participation Fee
2. EUSA Fee
3. Reisekosten
4. Schiedsrichterpauschale

Der Participation Fee beträgt 75 € pro Person und Nacht. Mit diesem Betrag sind alle Ausrichterkosten abgedeckt. Dazu zählen Übernachtung, Vollverpflegung, Shuttleservice zwischen Unterkunft und Wettkampfstätten, Rahmenprogramm sowie Kosten für die ausrichterseitige Organisation. Dieser Betrag ist von der entsendenden Hochschule bzw. den Teilnehmenden zu tragen.

Der EUSA Fee ist eine separate Teilnahmegebühr an die europäische Dachorganisation EUSA. Er beträgt einmalig 50 € pro Person. Dieser Betrag wird im Anschluss der Veranstaltung vom adh erstattet.

Die Reisekosten sind durch die entsendende Hochschule bzw. den Teilnehmenden zu tragen.

Alle teilnehmenden Hochschulen sind dazu angehalten einen Schiedsrichter oder eine Schiedsrichterin pro Team und Sportart auf eigene Kosten mit zum Turnier zu bringen, wenn dies für die entsprechende Sportart verlangt wird. Für die Sportarten Basketball, Handball, Futsal, Fußball und Volleyball ist dies verpflichtend. Dies dient vor allem der Fairness der Wettbewerbe. Die Schiedsrichterpauschale setzt sich zusammen aus den Reisekosten und einem eventuell anfallenden Honorar für den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin. Die Gesamtkosten müssen von der entsendenden Hochschule bzw. den Aktiven getragen werden.

Aufgrund der Sondersituation bei der EUG mit voraussichtlich mehr als 20 Hochschulmannschaften aus Deutschland, ist die Bereitstellung eines Supportteams vor Ort für übergeordnete administrative Aufgaben unerlässlich. Zentrale Aufgabenbereiche werden die An- und Abreisekoordination, das Informationsmanagement, eine grundlegende Ergebnisberichterstattung sowie eine medizinische Notfallversorgung sein. Die entstehenden Kosten für die Entsendung des Supportteams werden vom adh übernommen (siehe Beschluss 111. adh-Vollversammlung 2016 in Kassel).

Altersbegrenzung

Für EUSA-Veranstaltungen wird ab dem Wettkampfjahr 2014 eine Altersbegrenzung der Aktiven von 17 bis 30 Jahren (EUG-Jahr - Jahrgang = Alter) eingeführt. Die Teilnahmeberechtigungen an Deutschen Hochschulmeisterschaften als Qualifikationswettkämpfe bleibt davon unberührt, qualifizierte Teams sollten die Altersbegrenzung jedoch vor der Meldung zu Europäischen Wettbewerben beachten.

Versicherung von Teilnehmenden

Teilnehmende an den Europäischen Wettbewerben sind im Rahmen der vom adh abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung versichert. Wir weisen aber darauf hin, dass der adh eine weitergehende Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme entstehen können, nicht übernehmen kann. Wir empfehlen allen Teilnehmenden dringend, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine eigene Reisegepäck- und Unfallversicherung abzuschließen.