Europäische Hochschulmeisterschaften (EUC)
Der Europäische Hochschulsportverband, European University Sports Association (EUSA), bietet Hochschulen in Europa zahlreiche internationale Wettkampfvergleiche und Meisterschaften an. Die Qualifikation der Hochschulteams und Einzelstarter erfolgt bei den nationalen Hochschulmeisterschaften der jeweiligen Sportart. Zumeist qualifiziert sich das Siegerteam zur Teilnahme an der Europäischen Hochschulmeisterschaft (EUC) des Folgejahres. Europäische Hochschulmeisterschaften bieten Hochschulen eine großartige Möglichkeit, sich auf internationalem Wettkampfparkett zu präsentieren, denn im Gegensatz zu Studierenden-Weltmeisterschaften und Universiaden werden keine Nationalteams gebildet, die Deutschland repräsentieren, sondern die Aktiven verbleiben in ihrem Hochschulteam und vertreten in erster Linie ihre Hochschule.
Hintergrundinfos zur EUSA
Der noch sehr junge Verband EUSA wurde im Jahr 1999 von 25 nationalen Hochschulsportverbänden in Wien gegründet, heute umfasst er 39 Mitgliedsnationen. 2001 startete die EUSA mit gerade mal zwei Europäischen Hochschulmeisterschaften sein Wettkampfprogramm. Nun ist die Veranstaltungsliste auf 15 Meisterschaften angewachsen.
Weitere Informationen können Sie der EUSA-Website entnehmen.
Qualifikation zu EUCs
Die Qualifikation zu Europäischen Hochschulmeisterschaften (EUC) erfolgt in der Regel bei der DHM des Vorjahres. Das Vorrecht zur Meldung und damit das Erststartrecht bei EUCs hat der jeweilige Deutsche Hochschulmeister des vergangenen Jahres. Zweit- oder Drittplatzierte Hochschulen können im Ausnahmefall melden bzw. teilnehmen. Dies ist unter folgenden Umständen möglich:
- Verzicht des Hochschulmeisters
- Zugeständnis zusätzlicher Startplätze durch die EUSA bzw. Ausrichter
Startberechtigt ist laut EUSA-Reglement nur ein Team pro Nation. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt ausschließlich über die EUSA.
Meldeverfahren
Das Meldeverfahren der EUSA durchläuft insgesamt drei Stufen. Ungefähr drei Monate vor der EUC ist der Meldeschluss für diese erste Meldung, der so genannten General Entry. Diese Meldung kann nicht von der Hochschule direkt, sondern muss vom adh vorgenommen werden.
Die Regularien der EUSA sehen an dieser Stelle ein Deposit in Höhe von 1000 EUR (große Teams, zum Beispiel Fußball) beziehungsweise 300 EUR (kleine Teams, zum Beispiel Beachvolleyball) für die teilnehmende Hochschule vor. Dieses Deposit ist eine Kaution und dient sowohl dem Ausrichter als auch der EUSA als Sicherheit, dass gemeldete Mannschaften auch tatsächlich teilnehmen werden. Der Betrag wird später mit den Teilnahmegebühren verrechnet. Alle Zahlungen sind von dem Hochschulteam beziehungsweise dem Hochschulsport zu leisten.
Die nächste Meldung (Quantitative Entry) wird ca. zwei Monate vor der EUC fällig. In dieser benötigt der Ausrichter Informationen zur Größe des Teams und der begleitenden Betreuer. Falls Reisedaten bereits vorhanden sind, werden diese dem Ausrichter ebenfalls mitgeteilt. Mit der Quantitative Entry wird 50% der Teilnahmegebühr (Participation Fee) fällig.
Eine detaillierte Namensliste aller Delegationsmitglieder wird im letzten Schritt, bei der so genannten Nominative Entry abgefragt. Diese Informationen werden dem Ausrichter ca. einen Monat vor Begin der Meisterschaft mitgeteilt. Spätestens zwei Wochen vor der EUC sollte der Restbetrag des Participation Fee abzüglich des Deposit überwiesen werden.
Kosten
Die Beschickungskosten setzen sich aus drei Teilen zusammen.
- Participation Fee
- EUSA Fee
- Reisekosten
Der Participation Fee beträgt 50 EUR pro Person und Nacht. Mit diesem Betrag sind alle Ausrichterkosten abgedeckt. Dazu zählen Übernachtung, Vollverpflegung, Shuttleservice zwischen nächstgelegenem Flughafen beziehungseise Bahnhof, Unterkunft und Wettkampfstätten, Rahmenprogramm sowie Kosten für Organisation. Dieser Betrag ist von den Teilnehmenden bzw. der entsendenden Hochschule zu tragen.
Der EUSA Fee ist eine separate Teilnahmegebühr an die europäische Dachorganisation EUSA. Sie beträgt einmalig 20 EUR pro Person und Veranstaltung. Dieser Betrag wird vom adh zurück erstattet. Bei der Akkreditierung vor Ort erhält das Team eine Quittung über diesen Betrag. Sobald diese Quittung dem adh vorliegt, wird der Betrag überwiesen.
Die Reisekosten sind durch die entsendende Hochschule beziehungseise den Teilnehmenden zu tragen. Einen Reisekostenzuschuss durch den adh wird es 2010 nicht geben. Der EUSA-Fonds ist auf Beschluss der Vollversammlung 2009 ausgesetzt worden.
Versicherung von Teilnehmenden bei EUC
Teilnehmende an Europäischen Hochschulmeisterschaften sind im Rahmen der vom adh abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung versichert. Der adh weist darauf hin, dass er eine weitergehende Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an den EUC entstehen können, nicht übernimmt. Der adh empfiehlt zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung sowie eine eigene Reisegepäck- und Unfallversicherung.
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