Profilquote für Spitzensportler auch in Bayern
21.09.2011
Als viertes deutsches Bundesland folgte nun auch Bayern in diesem Jahr der Empfehlung der Sportministerkonferenz, des DOSB und der Hochschulrektorenkonferenz zur Einführung der „Profilquote“.
Indem die bayrische Landesregierung durch Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes den Hochschulen die rechtliche Möglichkeit einräumt, eine Vorabquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in ihren Satzungen zu implementieren, hat der Freistaat einen wichtigen Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport gemacht.
Mit Beschluss vom 28. Februar 2011 können die Hochschulen laut § 5 des bayrischen Hochschulzulassungsgesetzes nun bis zu ein Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze unter anderem für Bewerberinnen und Bewerber abziehen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören. Damit erhalten die bayrischen Hochschulen die Möglichkeit, ihre Zulassungsordnungen so zu ändern, dass Kaderathletinnen und -atheten in Bayern zukünftig einen erleichterten Zugang zu Studienplätzen erhalten.
Zu den Universitäten, die dies bereits erfolgreich in ihren Satzungen umgesetzt haben, gehören die Universität Erlangen-Nürnberg und die Universität Passau.
Vollständiger Gesetzestext unter: Gesetze Bayern
Aktuelle Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für das Hochschulauswahlverfahren, das ergänzende Hochschulauswahlverfahren und die Voranmeldung: Hochschulauswahlverfahren 2011
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