Kooperationen mit Krankenkassen

Zahlreiche Hochschulsporteinrichtungen bieten gesundheitsorientierte und präventive Maßnahmen an. Um ihren Versicherten einen wohnortnahen Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen zu ermöglichen, haben Ersatzkassen mit dem adh eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung primärpräventiver Maßnahmen abgeschlossen.
An der Kooperation sind folgende Kassen beteiligt:
- BARMER Ersatzkasse
- Techniker Krankenkasse (TK)
- Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK)
- KKH-Allianz
- Gmünder ErsatzKasse (GEK)
- Hanseatische Krankenkasse (HEK)
- Hamburg-Münchener Krankenkasse (HMK)
Diese Rahmenvereinbarung regelt die Förderung primärpräventiver Sportangebote durch die oben angeführten Ersatzkassen, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemäß § 20 Abs. 1 SGB V liegen.
Hierfür verständigen sich die Hochschulsporteinrichtungen und die Ersatzkassen auf regionaler Ebene über die im Semester stattfindenden erstattungsfähigen Kurse. Die Kursteilnehmenden können dann bei regelmäßiger Teilnahme im Anschluss von der jeweiligen Ersatzkasse die Kursgebühr anteilig erstattet bekommen.
Nähere Informationen sowie den Kontakt zu den regionalen Ansprechpartnern der Ersatzkassen erhalten Sie über den Jugend- und Bildungsreferentin Ebba Koglin.
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